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Qualifizierungsgeld: Was ist das und wer profitiert?

Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine staatliche Unterstützung, die Unternehmen und Arbeitnehmern (m/w/d) hilft, sich auf den Strukturwandel vorzubereiten. Unternehmen, deren Mitarbeitenden von Veränderungen durch Digitalisierung oder Automatisierung betroffen sind, können das Qualifizierungsgeld unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

Im Folgenden erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen das Qualifizierungsgeld Arbeitgebern (m/w/d) und Beschäftigten gleichermaßen großartige Vorteile bietet für eine zukunftsorientierte dauerhafte Mitarbeiterqualifizierung.

Unternehmen können das Qualifizierungsgeld beantragen, um ihre Angestellten durch betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen besser auf die Herausforderungen des digitalen Wandels und veränderte Arbeitsanforderungen vorzubereiten.

Das Infogespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Es dient dem Kennenlernen, damit wir anschließend gemeinsam entscheiden können, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.

Wer profitiert von der Weiterbildungsförderung?

Als Zielgruppe gelten Beschäftigte mit einem Qualifizierungsbedarf, denen aufgrund von Strukturwandel ein Arbeitsplatzverlust droht, z.B. wenn Tätigkeiten durch neue Technologien gefährdet sind.

Dank einer gezielten Weiterbildungsförderung unterstützt das Qualifizierungsgeld auch Unternehmen dabei in die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden zu investieren, um so die Zukunftsfähigkeit sowohl der Mitarbeitenden als auch der Unternehmen zu sichern.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Sicherung der Zukunft durch betriebliche Weiterbildung: Arbeitnehmende, deren Tätigkeiten vom Strukturwandel betroffen sind, können durch das Qualifizierungsgeld gezielt weitergebildet werden, um ihre Beschäftigung langfristig zu sichern.

  • Finanzielle Unterstützung: Das Qualifizierungsgeld bietet eine Bezuschussung der Lohnkosten während der Weiterbildung. Das Qualifizierungsgeld ersetzt somit während einer Weiterbildungsmaßnahme das Gehalt. Beschäftigte mit Kindern erhalten 67 % des Nettoentgelts, ohne Kinder 60 %.

 

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Zukunftssicherung des Unternehmens: Unternehmen, die von technologischem Wandel betroffen sind, können durch gezielte Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter (m/w/d) sicherstellen, sodass die Belegschaft auch in Zukunft wertvolle Beiträge leistet.

  • Keine zusätzlichen Kosten für Entgelt während der betrieblichen Weiterbildung: Das Qualifizierungsgeld deckt den Entgeltausfall während der Weiterbildungszeit ab, und der Arbeitgeber zahlt es an den Beschäftigten aus. Zudem gibt es die Möglichkeit, das Qualifizierungsgeld steuer- und sozialversicherungsfrei aufzustocken.

  • Flexible Beantragung: Arbeitgeber mit weniger als 10 Beschäftigten müssen anstelle eines Tarifvertrags lediglich eine schriftliche Erklärung zum Qualifizierungsbedarf einreichen. Der Antrag erfolgt schriftlich oder elektronisch über den eService der jeweiligen Bundesagentur für Arbeit.

 

Diese berufsbegleitenden Weiterbildungen sind somit für den Arbeitnehmer (m/w/d) gleichermaßen attraktiv wie für den Arbeitgeber, sodass Unternehmen einen Teil während der Weiterbildungszeit finanziell kompensiert bekommen und Mitarbeitende ihre Fähigkeiten im Rahmen der Qualifizierungsgeld Weiterbildung ausbauen können.

Weitere Informationen zum Qualifizierungsgeld finden Arbeitgeber auf der Seite => Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit.

Qualifizierungsgeld: Voraussetzungen im Überblick

Sofern ein Betrieb vom Strukturwandel betroffen ist, besteht die Möglichkeit, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung übernimmt. Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung, die seit dem 1. April 2024 gewährt werden kann. Das Qualifizierungsgeld bietet eine Bezuschussung der Lohnkosten während der gesamten Weiterbildung.

Bestimmte Qualifizierungsgeld Voraussetzungen sind notwendig:

  • Der Qualifizierungsbedarf muss in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten werden, wenn 20 Prozent bei mindestens 250 Beschäftigen oder 10 Prozent bei weniger als 250 Beschäftigen vom Strukturwandel betroffen sind. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebes ausreichend

  • Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden

  • Rein arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen können nicht gefördert werden, z.B. kleinere Schulungen

  • Der Träger ist für die Förderung nach AZAV zugelassen – Forstmaschinenführer.net erfüllt diese Voraussetzung

  • Das Qualifizierungsgeld müssen Arbeitgeber schriftlich beantragen, was über den eService der Agentur für Arbeit möglich ist

  • Der Antrag sollte spätestens drei Monate vor Beginn der beruflichen Weiterbildung eingehen

 

Haben Sie Fragen zum Qualifizierungsgeld oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung für eine unserer zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen? Sie erreichen uns telefonisch unter  +49 4321-56 555 94  oder per Mail unter info@forstmaschinenfuehrer.net.

Der Umfang der Weiterbildungskostenübernahme durch die Agentur für Arbeit

Umfang der Weiterbildungskostenübernahme durch die Agentur für Arbeit
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Ihr Thomas Bergmann

Das Infogespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Es dient dem Kennenlernen, damit wir anschließend gemeinsam entscheiden können, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.

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