
Qualifizierungschancengesetz für die Personalentwicklung nutzen

Digitalisierung, Fachkräftemangel und eine überalternde Gesellschaft stellen große Herausforderungen an die Wirtschaftlichkeit vieler Unternehmen. Insbesondere die Digitalisierung birgt die Herausforderung, dass neue Fachkräfte gewonnen werden oder auch das bestehende Personal weiter qualifiziert werden muss. Gerade für kleine und mittelständige Unternehmen ist die Qualifizierung der Beschäftigten einerseits eine Notwendigkeit aber andererseits auch unter Umständen eine enorme finanzielle Investition, die es zu stemmen gilt. Diese Problematik will die Bundesregierung mit gezielten Unterstützungspaketen im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive abfedern.
Das Infogespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Es dient dem Kennenlernen, damit wir anschließend gemeinsam entscheiden können, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.
Fördermöglichkeiten mit dem Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht eine geförderte Weiterbildung aller Arbeitnehmer (m/w/d). Dieser rechtliche Rahmen für berufsbegleitende Weiterbildungen sind für den Arbeitnehmer (m/w/d) gleichermaßen attraktiv wie für Arbeitgeber.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verabschiedete Qualifizierungschancengesetz ermöglicht eine geförderte Weiterbildung aller Arbeitnehmer (m/w/d), wenn bestimmte betriebliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Hier die wichtigsten Informationen zu den Fördermöglichkeiten und den gegebenen Voraussetzungen für Sie im Überblick:
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Das Qualifizierungschancengesetz sieht grundsätzlich eine Bezuschussung der Lohnkosten, sowie der Lehrgangskosten vor.
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Die Höhe der Bezuschussung ist jeweils abhängig von der Betriebsgröße und kann bis zu 100% der Lehrgangs- und bis zu 75% der Lohnkosten betragen.
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Zu beachten ist, dass die gewählte Bildungsmaßnahme insgesamt mehr als 120 Stunden umfassen und AZAV-zertifiziert sein muss, damit sie förderbar ist.
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Die Beantragung läuft immer über den zuständigen jeweilige Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, dieser berät Unternehmen in Bezug auf Möglichkeiten und die Abwicklung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des => Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Haben Sie Fragen zum Qualifizierungschancengesetz oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung für eine unserer zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen? Sie erreichen uns telefonisch unter +49 4321-56 555 94 oder per Mail unter info@forstmaschinenfuehrer.net.
Um sich ein besseres Bild über diese komplexe Förderleistung machen zu können, lohnt sich der filmische Beitrag der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Qualifizierungschancengesetz: Wandel der Arbeitswelt
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Informationsgespräch
Mein Team und ich stehen Ihnen sehr gern zu einem persönlichen Informationsgespräch zur Verfügung und freuen uns, wenn Sie sich dazu über den unten stehen Button einen Termin buchen.
Wir freuen uns, Sie dabei kennenzulernen und nehmen ihre Fragen und Wünsche ernst!
Ihr Thomas Bergmann
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